Qualität in Tradition

Es gibt nicht mehr viele Unternehmen, die das „Made in Germany“ nicht nur als Aufkleber auf ihre Produkte heften, sondern es als echtes Anliegen im Herzen tragen. Wir sehen uns tatsächlich als Botschafter dieser Werte – und das seit nun über 80 Jahren.

So sind wir in all den Jahrzehnten unserem Standort in Westfalen treu geblieben und schaffen hier nach wie vor dauerhafte Arbeitsplätze. Wo immer es geht, beziehen wir unsere Materialen aus Deutschland. Die Führung unseres Unternehmens liegt seit jeher in Familienhand – und seit jeher stehen wir persönlich mit Ihnen, unseren Kunden, in Kontakt. Weil wir glauben, dass dies der richtige Weg ist.

Oeko-Tex®-Standard 100, Produktklasse I

Der Oeko-Tex®-Standard 100 steht im Wesentlichen für Schadstoffprüfungen in allen Verarbeitungsstufen, um gesundheitliche Risiken zu minimieren. Die Grenzwerte für Schadstoffgehalte gehen dabei selbstverständlich über die ohnehin schon strengen gesetzlichen Bestimmungen hinaus. So existiert z. B. ein Verbot für Azofarbstoffe oder Allergieauslösende Farbstoffe. Zu diesen Grenzwerten zählen z. B.:

 

    • Völlige Freiheit von Formaldehyd bzw. Limitierung nach international gültiger Gesundheitsgesetzgebung.
    • Der Pestizid-Gehalt darf nicht höher sein als bei Obst und Gemüse.
    • Freiheit von krebserregenden oder krebsverdächtigen sowie von allergieauslösenden Farbstoffen, was bedeutet: hautneutraler pH-Wert, Freiheit von bedenklichen Färbemitteln.
    • Speichel- und Schweißechtheit bei Säuglingsbekleidung sowie deren Unbedenklichkeit für den Kindermund

 

Die Schadstoffprüfungen nach OEKO-TEX® Standard 100 orientieren sich immer am jeweiligen Verwendungszweck der Textilien. Deshalb gilt der Grundsatz:
Je intensiver der Hautkontakt eines Textils (und je empfindlicher die Haut), desto höhere humanökologische Anforderungen müssen erfüllt werden.
Entsprechend werden erfolgreich geprüfte Textilprodukte vier unterschiedlichen Produktklassen zugeordnet, wobei Produktklasse I die mit den höchsten Anforderungen darstellt.
Produktklasse I: Textilien und textile Spielwaren für Babys und Kleinkinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr, z. B. Unterwäsche, Strampler, Bettwäsche, Bettwaren, Stofftiere etc.

 

Das Oeko-Tex-Label kann von verschiedenen Textilherstellern (Weber, Stricker, Garnhersteller) beantragt werden. Doch nur Hersteller, die sich strengen Prüf- und Kontrollverfahren unterziehen und für eine nachprüfbare Qualitätssicherung sorgen, dürfen ihre Artikel mit der Oeko-Tex®-Standard 100-Auszeichnung versehen. Diese Auszeichnung ist ein international eingetragenes Markenzeichen ® und somit rechtlich geschützt.

Kontrolliert biologischer Anbau (kbA)

Dieser Auszeichnung liegen folgende Kriterien zugrunde:

 

  • Keine synthetische Düngung
  • Kein Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide
  • Kein Einsatz gentechnisch veränderter Organismen
  • Kein Einsatz von Entlaubungsmitteln (daher Handernte)
  • Fairer Handel mit ebenso fairer Entlohnung
  • Keine Kinder- oder Zwangsarbeit


Die Einhaltung der strengen Richtlinien wird von autorisierten und unabhängigen Instituten vorgenommen. Unter anderem von der SKAL (niederländische Organisation zur Überprüfung ökologischer Landwirtschaft), dem Institut für Marktökologie (IMO) oder der OCIA International, der „Organic Crop Improvement Association“

 

EU-Spielzeugrichtlinie EN 71 Teil 3

Die EU-Spielzeugrichtlinie EN 71 regelt die Sicherheit von Spielzeug mit dem Ziel, ein hohes Schutzniveau europaweit sicherzustellen. Dazu ist die EU-Spielzeugrichtlinie in mehrere Kategorien unterteilt:

 

  • EN 71 Teil 1: Der erste Teil betrifft vor allem Vorschriften über die technisch-konstruktive Sicherheit, d. h. solche, die die mechanischen und physikalischen Eigenschaften von Spielzeug zum Gegenstand haben.
  • EN 71 Teil 2: Der zweite Teil regelt die Sicherheitsanforderungen hinsichtlich der Entzündbarkeit von Spielzeug.
  • EN 71 Teil 3: Der dritte Teil befasst sich mit den chemischen Eigenschaften von Spielzeug. Allergene Duftstoffe sind beispielsweise verboten, während für die Migration von Elementen wie Antimon, Arsen, Barium, Cadmium, Chrom, Blei, Quecksilber und Selen Grenzwerte festgelegt sind. Die Grenzwerte finden Sie auf der Homepage des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR): www.bfr.bund.de
  • Die nachfolgenden Teile der Spielzeugrichtlinie betreffen elektrische Eigenschaften, Hygiene etc.

Die Prüfung und Zertifizierung von Spielzeug muss der Hersteller am fertigen Produkt vornehmen lassen. Eine Ausnahme stellt jedoch der Teil 3 dar: Wenn Hersteller von Kinderspielzeug bereits auf EN 71 Teil 3 gestestete Materialen verarbeiten, entfällt diese Teilprüfung.
Aus diesem Grunde sind ausgewählte Stoffe aus unserem Sortiment bereits nach EN 71 Teil 3 geprüft, mit dem Ergebnis, dass alle getesteten Produkte den Anforderungen entsprechen.
Ob ein Artikel zertifiziert wurde, erfahren Sie auch unter „Details“ des jeweiligen Produktes